Wirtschaftsjahr 2022: Die Festsetzungsfrist endet nach unserem Stand am 31.12.2026. Prüfen Sie mit Ihrer Steuerberatung, ob Vorhaben aus 2022 noch beantragt werden können.

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Steuerliche Forschungsförderung nach dem FZulG

Die Forschungszulage, Schritt für Schritt geführt.

Forschungszulage Digital führt Sie mit KI-Unterstützung von der ersten Projektidee bis zur Bescheinigung der BSFZ und zu den Daten für das Finanzamt.

Jetzt berechnen So funktioniert es

Wir bereiten die Daten vor – den Antrag beim Finanzamt stellen Sie oder Ihre Steuerberatung.

Erfolgsbasiertes Honorar AVV für jeden Kunden Für KMU mit eigener Entwicklung

Beispielrechnung

Wirtschaftsjahr 2026 · 3 Arbeitspakete

  • Projektidee erfasstbestätigt
  • Antrag bei der BSFZbegonnen
  • Daten für das Finanzamtoffen
Förderfähige Aufwendungen400.000,00 €
Fördersatz für KMU35 %
Forschungszulage140.000,00 €
Honorar Forschungszulage Digital (5 %)7.000,00 €

Beispielwerte, keine Zusage. Die Höhe der Forschungszulage setzt das Finanzamt im Bescheid fest. Honorar zzgl. USt.

Die Forschungszulage in Zahlen

25 %

der förderfähigen Aufwendungen für alle Unternehmen

35 %

für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

12 Mio. €

maximale Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr, ab 2026

20 %

Gemeinkostenpauschale für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen

Quelle: Forschungszulagengesetz (FZulG), Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Stand: November 2026.

In vier Schritten zur Forschungszulage

Die Forschungszulage wird in zwei Verfahren beantragt: erst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dann beim Finanzamt.

  1. 01

    Projektidee erfassen

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben. Die KI-Unterstützung gliedert es in Arbeitspakete; Sie prüfen jeden Vorschlag.

  2. 02

    Antrag bei der BSFZ

    Wir bereiten den Antrag an die Bescheinigungsstelle vollständig vor, entlang ihrer Kriterien.

  3. 03

    Bescheinigung der BSFZ

    Rückfragen der BSFZ beantworten Sie strukturiert, mit unserer Unterstützung.

  4. 04

    Daten für das Finanzamt

    Aufwendungen je Wirtschaftsjahr, bereit für ELSTER. Den Antrag stellen Sie oder Ihre Steuerberatung.

Zum Ablauf im Detail

Was Forschungszulage Digital anders macht

Geführter Ablauf mit KI-Unterstützung

Sie beantworten konkrete Fragen statt leerer Formulare. Vorschläge für Projektbeschreibung und Arbeitspakete sind als „KI-Vorschlag · bitte prüfen“ markiert, bis Sie sie bestätigen.

Erfolgsbasiert: 5 % der Forschungszulage

Keine Grundgebühr. 2,5 % werden mit der Bescheinigung der BSFZ fällig, 2,5 % mit der Auszahlung durch das Finanzamt.

Sie behalten die Kontrolle

Wir bereiten die Daten vor. Den Antrag beim Finanzamt stellen Sie oder Ihre Steuerberatung über ELSTER.

Für wen sich die Forschungszulage lohnt

Forschungszulage Digital ist für kleine und mittlere Unternehmen mit eigener Entwicklung gemacht.

Passt, wenn

  • Ihr Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig ist
  • Sie eigene Produkte, Software oder Verfahren entwickeln
  • am Anfang technisch offen war, ob und wie es gelingt
  • eigene Mitarbeitende oder Auftragnehmer daran arbeiten

Passt eher nicht, wenn

  • nur eine Standardlösung eingeführt oder angepasst wurde
  • die Arbeit Routine ohne technisches Risiko war
  • keine Personalkosten oder Auftragsforschung angefallen sind

Häufige Fragen

Was ist die Forschungszulage?

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz. Sie gilt unabhängig vom Gewinn: Die Forschungszulage wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt. Es gibt einen Rechtsanspruch, kein Auswahlverfahren.

Wer stellt den Antrag beim Finanzamt?

Sie oder Ihre Steuerberatung, über ELSTER. Wir bereiten die Daten vor – wir stellen keinen Antrag beim Finanzamt.

Was kostet Forschungszulage Digital?

5 % der Forschungszulage zzgl. USt., je zur Hälfte fällig mit der Bescheinigung der BSFZ und mit der Auszahlung durch das Finanzamt. Keine Grundgebühr. Zu den Preisen

Kann ich für vergangene Jahre beantragen?

Ja, für vergangene Wirtschaftsjahre, solange die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist. Für 2022 endet sie nach unserem Stand am 31.12.2026. Bitte prüfen Sie die Frist für Ihr Unternehmen mit Ihrer Steuerberatung.

Muss das Vorhaben erfolgreich gewesen sein?

Nein. Entscheidend ist, dass zu Beginn ein technisches Risiko bestand und planmäßig gearbeitet wurde. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die BSFZ.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie erhalten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Wir nutzen Ihre Daten nur, um Ihre Forschungszulage vorzubereiten, und geben sie nicht weiter. Zur Sicherheit

Sprechen Sie mit uns

In 15 Minuten klären wir, ob Ihre Vorhaben für die Forschungszulage in Frage kommen.

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